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Haushaltsrede BG Wickede zum Haushalt 2011

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

verehrte Ratsdamen – und herren,

liebe Wickederinnen und Wickeder,

 

die Fraktion BG Wickede hat sich in einer Klausurtagung sehr intensiv mit dem hier zur Abstimmung stehenden Haushalt für das Jahr 2011 befasst. Dabei wurde deutlich, dass einerseits dieser dem Rat vorgelegte Haushaltsentwurf im Grunde nicht den Anforderungen an eine hohe Transparenz – immerhin eines der Hauptziele für das neue Finanzmanagement – entspricht, es wurde aber andererseits ebenso deutlich, dass in dem neuen Haushaltsrecht grundlegende Fehler liegen, welche nicht nur die Gemeinde Wickede, sondern in absehbarer näherer Zukunft fast jede Kommune in Nordrhein-Westfalen in die fremdbestimmte Haushaltssicherung führt. Haushaltssicherung bedeutet die Entmachtung des Rates und damit des Bürgerwillens. Die kommunale Selbstverwaltung, die im Artikel 78 unserer Landesverfassung garantiert wird, ist mit dem Eintritt in die Haushaltssicherung nicht mehr möglich.

 

Ich möchte diese beiden hier von mir angesprochenen Themenbereiche begründen.

 

Zum Thema „Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Haushalts“:

 

Der Rat hat gemäß § 41 der Gemeindeordnung das Budgetrecht, d.h., er allein ist berechtigt, die Haushaltssatzung zu beschließen. Der Rat muss daher in die Lage versetzt werden, den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister festgestellten Haushaltsentwurf nicht nur oberflächlich, sondern auch im Detail nachvollziehen zu können.

 

Diesem Anspruch genügt der hier zur abschließenden Beratung vorliegende Haushalt nur zum Teil.

 

So weist der Entwurf Erläuterungen ausschließlich zu den Investitionen auf, alle anderen – und das ist bei weitem die Mehrzahl – Haushaltspositionen werden nicht erläutert.

 

Ein Vergleich der ordentlichen Erträge und Aufwendungen der Teilergebnispläne mit den dazugehörigen Einzahlungen und Auszahlungen der Teilfinanzpläne ist nicht möglich, da diese Teilfinanzpläne genau diese für Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Haushalts unabdingbar notwendigen Positionen nicht enthalten.

 

Die meisten Kommunen weisen in ihren Entwürfen diese Positionen aus, warum sollte dies nicht auch in Wickede möglich sein, zumal der Verwaltung diese Daten vorliegen und sie ohne großen Mehraufwand auch in den Teilfinanzplänen hätte ausweisen können.

 

In anderen Haushalten findet man ebenfalls sogenannte „kontenscharfe“ Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzpläne. In diesen findet man die detaillierten Aufschlüsselungen z.B. für die jeweiligen Unterhaltskosten gemeindlicher Liegenschaften, für die Zusammensetzung der Steuereinnahmen oder der Zuschüsse und Zuweisungen. Warum nicht auch in unserem Haushaltsentwurf? Gerne hätten wir z.B. gewusst, wie sich bei Produkt 001 Bürgerhaus die Erträge zusammensetzen, ob die Pacht der Bürgerstuben dort enthalten ist. Kämmerer Wiese zuckte nur mit den Schultern und verwies auf den Bürgermeister.

 

Einer der Hauptgründe für die Einführung des neuen Finanzsystems, und da wiederhole ich mich bewusst, war die Schaffung einer größeren Transparenz für den Rat, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger. Diesem Leitziel sollten auch der Kämmerer und der Bürgermeister verpflichtet sein und umsetzen.

 

Der Rat hat die Aufgabe der sogenannten „strategischen Steuerung“ der Gemeinde. Hierzu muss er aber auch durch taugliche Informationen aus der Verwaltung in die Lage versetzt werden. Ein wesentliches Instrument der Steuerung durch den Rat sind die sogenannten Kennzahlen. Wir sollten diese in zweierlei Bereichen finden:

 

Zum Einen bei den jeweiligen Produktbereichen, zum Anderen bei der Umsetzung des Kennzahlensets, welches durch die Landesregierung für alle Kommunen verpflichtend vorgegeben wurde.

 

Die dem Rat obliegende Steuerung der kommunalen Aufgaben ist nur möglich, wenn die Ziele der jeweiligen Produktbereiche

 

  • konkret benannt sind,
  • konkrete und sachgerechte Kennzahlen für jeden Bereich ausgewiesen werden.

 

Nur auf dieser Basis kann der Rat seiner Aufgabe gerecht werden, die Zielerreichung zu verfolgen und zu steuern.

 

Diesem Anspruch genügt der uns vorliegende Haushalt leider nicht. Hier muss nach-gearbeitet werden.

 

Gleiches gilt für das verbindlich vorgeschriebene Kennzahlenset nach dem RdErl. d. Innenministeriums vom 19.02.2008 (34-48.04.05/01 -2323/07). Dieses wird sowohl von der Kommunalaufsicht, als auch vom Gemeindeprüfungsamt als Voraussetzung und Grundlage für die Beurteilung und Prüfung der kommunalen Haushalte gefordert. Anhand von insgesamt 18 Rechengrößen wie z.B. Steuerquote, Eigenkapitalquote, Investitionsquote usw. wird die haushaltsmäßige Situation einer Kommune beurteilt. Diese Rechengrößen zeigen wichtige Entwicklungen auf und ermöglichen auch erst inter-kommunale Vergleiche.

 

Leider weist der vorliegende Haushaltsentwurf keinerlei Daten und Hinweise zu diesen für die Gesamtbeurteilung unseres Haushalts maßgebenden Größen auf. Auch hier muss nachgearbeitet werden.

 

Ich möchte nun zu dem bereits angesprochen zweiten Themenbereich kommen:

 

Den strukturellen Auswirkungen des neuen kommunalen Finanzsystems mit seinen konkreten Folgen für die Gemeinde Wickede.

 

Die Gemeinde Wickede konnte in der Vergangenheit, insbesondere in den Zeiten des kameralen Haushalts, einen ausgeglichen Haushalt erreichen.

 

Wie wir alle wissen, gab es insbesondere im Jahre 2008 einen erheblichen Einbruch bei den Gewerbesteuereinnahmen, die den strukturellen Haushaltsausgleich unmöglich machten und dazu beitrug, dass die Gemeinde in die Haushaltssicherung kam.

 

Wie wir aus den Orientierungsdaten des Landes zur Steuerentwicklung für die Jahre 2011 bis 2014 sehen, werden die Steuereinnahmen in diesen Jahren erheblich zunehmen und sogar das Niveau, welches wir hier in den Jahren vor der Finanzkrise hatten, übertreffen.

 

Trotz dieser günstigen Prognose wird aus dem hier vorliegenden Haushalt deutlich, dass die Gemeinde Wickede im Jahre 2015, spätestens aber im Jahre 2016 überschuldet ist.

 

Damit nicht genug:

 

Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass hier eine substanzielle Kehrtwende erreicht werden kann. Im Gegenteil:

 

Der Gesamtfinanzplan für das Jahr 2011 weist eine erhebliche Neuverschuldung auf. Diese Neuverschuldung resultiert nicht aus Investitionskredite, mit denen die Gemeinde neues Vermögen schafft und denen ein Tilgungsplan mit festen Tilgungsraten zugrunde liegt, so dass feststeht, bis wann eine solche Schuld getilgt wird. Die Anlage 5 zum Haushaltsentwurf weist als Schulden aus Investitionen per 31.12.2011 eine Gesamtsumme in Höhe von rund 16,6 Millionen Euro aus. Diesen Schulden steht jedoch ein Kapital mit einem entsprechenden Gegenwert gegenüber.

 

Diese Schulden sind insoweit gerechtfertigt. In diesem Falle wurde nicht das Geld von morgen oder übermorgen bereits heute ausgegeben.

 

Genau entgegengesetzt ist es aber mit der eigentlich nicht mehr verantwortbaren Neuverschuldung durch immer höhere, strangulierende Kassenkredite. Jeder hier im Raume weiß oder sollte wissen, was Kassenkredite sowohl privat, als auch für unsere Gemeinde, bedeuten:

 

Es handelt sich hierbei um die Überziehung des eigenen Kontos. Das ist in etwa so, als würde ein privater Haushalt seine Wohnungsmiete über 10 Jahre nur auf Kredit finanzieren. Zinsen werden fällig, diese könnten, je nachdem wie der Leitzins sich entwickelt, kurzfristig steigen und zu höheren Kosten führen. Bei Überziehungskrediten gibt es auch keine festgelegte Tilgung, diese ist in das Belieben und die Fähigkeit hierzu des Schuldners gestellt. Ich wage mit Bedacht die begründete Aussage, dass Kassenkredite die schlimmsten aller Kredite sind, insbesondere wenn ich absehen kann, dass diese immer höher werden und eine Chance, diese in einem absehbaren Zeitraum auch einmal ausgleichen zu können, nicht besteht.

 

Eine der maßgebenden Gründe für die Einführung des neuen kommunalen Finanz-managements war auch die Sicherstellung der intergenerativen Gerechtigkeit, sprich:

 

Unsere Enkel und Urenkel sollen nicht mit Schulden, die wir heute machen, belastet werden.

 

Genau das Gegenteil wird aber durch die immer weiter steigenden Kassenkredite und durch die hemmungslose Ausgabenwut der hiesigen großen Fraktionen erreicht. Dank des unverdrossenen Einsatzes der BG konnten u.a. die Kosten der Bücherei um über 40.000 € gesenkt werden. Mit noch zukünftig über 70.000 €, darin enthalten  scheinen sie aber immer noch verhältnismäßig hoch. 

 

Die Gemeinde Wickede wird laut Haushaltsentwurf 2011 am Ende des Jahres 2014 einen Kontenüberziehungskredit in Höhe von 15, 9 Mio. Euro haben. Tendenz steigend, Rückzahlung ob überhaupt und wann, ungewiss. Zinsrisiko und damit Haushaltsrisiko: steigend.

 

Diese Entwicklung bereitet uns, der Bürgergemeinschaft, mehr als nur Sorgen. Wie soll die Gemeinde angesichts solcher, mit dem Haushalt hier prognostizierter negativen Entwicklungsprognosen in Zukunft noch die Aufgaben, die sie für unsere Bürgerinnen und Bürger erbringen soll, auch erfüllen können?

 

Nach der hier dargestellten Entwicklung der permanenten und immer höher werdenden Verschuldung durch Kassenkredite muss ich zusätzlich auch die zunehmende Ohnmacht des Rates ansprechen, zu der maßgeblich auch das neue Finanzmanagement beiträgt:

 

Der Haushaltsausgleich – und damit letztlich auch die kommunale Selbstbestimmung durch die von Bürgerinnen und Bürgern gewählten Ratsmitglieder – wurde mit der Einführung des neuen Finanzmanagements erheblich erschwert. Nunmehr sind auch die Abschreibungen auf gemeindliche Liegenschaften wie Schulen, Kindergärten, das Rathaus usw. sowie das sogenannte Infrastrukturvermögen wie z.B. Straßen, Wege, Plätze, Kanalisation usw. nach kaufmännischen Gesichtspunkten abzuschreiben.

 

Diese Abschreibungen werden im Gesamtergebnisplan, der über die Frage, ob ein Haushalt ausgeglichen ist oder nicht, dargestellt. Unser Haushaltsentwurf weist eine jährliche Abschreibung in Höhe von über 2,4 Mio. Euro pro Jahr aus. Idealerweise sollten diese Abschreibungen durch Einnahmen erwirtschaftet werden, um so unser kommunales Vermögen zu erhalten.

 

Ebenso verhält es sich mit den Pensionsrückstellungen. Durch buchungstechnisches Vor-gehen wird versucht, zukünftige Belastungen, die in der Gegenwart verursacht werden, der heutigen Generation als Aufwand zu berechnen. Dieser Schritt in die richtige Richtung ist erst einmal begrüßenswert. Leider wird nicht tatsächlich Geld für spätere Zwecke zurückgelegt, da er nur ein Passivposten ohne eigenständigen Wert darstellt. Rückstellungen müssen auf der Aktivseite durch Vermögen gedeckt werden. Hierfür reicht es nicht aus, unveräußerliche Vermögenswerte wie unsere Ruhrbrücke, Rat- oder Bürgerhaus den Rückstellungen gegenüberzustellen. Unser amtierender Bürgermeister möchte als verdiente Pension wahrscheinlich keine prozentualen Anteile am Rathaus, sondern bestimmt eine Geldüberweisung auf sein Bankkonto. Daher macht es Sinn, einen angemessenen Kapitalstock von liquiden Mitteln auf der Aktivseite anzusparen.

 

Wir alle, die wir die Entwicklung und damit die Nöte aller Kommunen in Nordrhein-Westfalen in der Presse verfolgen, sind uns darüber im Klaren, dass diese durch das neue Finanzsystem geforderte Erwirtschaften von Abschreibungen unrealistisch ist. Wie ich bereits ausgeführt habe, steigen im Gegenteil die Kassenkredite, um damit lediglich die notwendigen laufenden Ausgaben decken zu können. Wie soll es dann noch möglich sein, zusätzlich noch Geld für Abschreibungen, den sogenannten Werteverzehr des kommunalen Vermögens und die Pensionsrückstellungen  zu erwirtschaften und zurück zu legen?

 

Es stellt sich daher auch die Frage, welche Auswirkungen die nicht in Geld, sondern ausschließlich auf dem Papier darzustellenden Abschreibungen für die kommunalen Haushalte und damit auch für die kommunale Selbstverwaltung haben?

 

Diese Antwort ist einfach. Die jährlichen Abschreibungen verringern das Vermögen, das in der kommunalen Bilanz dargestellt wird. Sie haben damit einen großen Anteil daran,

 

  • dass der Haushalt nicht ausgeglichen werden kann,
  • dass wir uns bereits in der Haushaltssicherung befinden,
  • dass wir 2015 oder spätestens 2016 buchmäßig überschuldet sind

 

und damit unsere Selbstbestimmtheit verlieren. Die kommunale Selbstverwaltung durch den Rat findet damit nicht mehr statt.

 

Was können wir tun?

 

Es gibt eine große und eine kleine, ich nenne sie einmal, Behelfslösung.

 

Die große Lösung:

 

Bund und Land entlasten die Kommunen finanziell von Aufgaben, die ihnen durch Bundes- und Landesgesetze auferlegt wurden.

 

Ich verweise hierzu auf den § 3 Absatz 4 der Gemeindeordnung, in dem es heißt, dass neue oder erweiterte Aufgaben nur dann den Gemeinden auferlegt werden dürfen, wenn gleichzeitig die Aufbringung der dafür notwendigen Finanzmittel geregelt wird. Entsprechend heißt es dort:

 

„Führen diese neuen Pflichten zu einer Mehrbelastung der Gemeinden, ist ein entsprechen-der Ausgleich zu schaffen.“

 

Wir alle haben in den vergangenen Jahren erfahren müssen, dass den Kommunen immer neue kostenträchtige Aufgaben übertragen wurden, ohne dass die daraus folgenden Mehrbelastungen eins zu eins auch erstattet wurden. Im Gegenteil: vor allem im Sozialbereich, im Kinderbetreuungsbereich sowie im Bereich der Jugendhilfe wurden den Kommunen immer größere Finanzlasten ohne entsprechenden Ausgleich aufgebürdet. Nicht zuletzt hierdurch stehen wir vor einem Scherbenhaufen, der sich Haushalt nennt.

 

Zurück zur großen Lösung:

 

Diese wäre, dass  Bund und Land tatsächlich eins zu eins die den Kommunen durch die Übertragung von Aufgaben tatsächlich entstehenden Kosten gemäß der zitierten Gesetzes-grundlage real erstatten.

 

Meine Auffassung zu dieser „großen Lösung“:

 

Allein mir fehlt der Glaube.

 

Daher nun zu der kleinen Lösung:

 

Mit der Einführung des neuen Haushaltsrechts sollte der sogenannte Ressourcenverbrauch sichtbar und ergebniswirksam im Rahmen des Haushaltsausgleichs gemacht werden.

Was zeigt aber die Praxis?

 

Es sind bereits und werden in absehbarer Zeit fast alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen zuerst in die Haushaltssicherung und danach in die perspektivlose Überschuldung kommen, weil sie die vorgeschriebenen Abschreibungen nicht erwirtschaften können.

 

Gibt es einen Weg, um im Rahmen einer „kleinen Lösung“ aus diesem Loch herauszu-kommen?

 

Die Landesregierung hat derzeit dazu aufgerufen, eine sogenannte „Evaluation“ des neuen kommunalen Finanzsystems durchzuführen und Vorschläge hierzu einzubringen. Der erste und dringendste Vorschlag müsste eigentlich sein, die vorgeschriebenen Abschreibungen nicht mehr ergebniswirksam, d.h., den Haushaltsausgleich belastend, zu machen. Dies wäre ein erster und für viele Kommunen auch zumindest teilentscheidender Schritt auf die Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung ihrer verfassungsrechtlich garantierten Selbst-verwaltung.

 

 

Wir als Bürgergemeinschaft Wickede appellieren an den Bürgermeister sowie alle im Rat Verantwortung tragenden Fraktion, durch entsprechende Appelle an die Landesregierung, an den nordrhein-westfälischen Gemeindebund tätig zu werden, um in einem ersten Schritt zumindest die hier dargestellte „kleine Lösung“ auf den Weg zu bringen.

 

Damit unsere Kinder und Enkel nicht eines Tages den Stab über uns brechen, wird die BG weitere, dringende Einsparmöglichkeiten auf den Weg bringen und Lösungsmöglichkeiten suchen wie z.B. das Abgeben der Schlüsselgewalt an die Sportvereine, die Übertragung der Rechte und Pflichten des Freibades an den Förderverein, die Bücherei in privater Trägerschaft übergeben. Unvermeidlich bleibt aus demografischen Gründen die zukünftige Schließung einer der Grundschulen. Allein die Realisierung dieser Maßnahmen erwirkt eine Ersparnis von über einer Millionen Euro.

 

Auf der Einnahmenseite werden wir für 2012 den Antrag stellen, die Vergnügungssteuer um 3% zu erhöhen. 

 

Nachhaltige Entscheidungen werden von uns Kommunalpolitikern verlangt. Ein Leben auf Kosten Anderer ist nicht mehr tragbar. Wir wehren uns massiv gegen Geschenke aufgrund des typischen Wahlzyklendenkens der traditionellen Parteien hier in Wickede. Wir werden das aktiv bekämpfen. 

 

Wir, die Bürgergemeinschaft Wickede, hoffen im Interesse unserer Gemeinde, unserer Bürgerinnen und Bürger, auf die Solidarität aller, die politische Verantwortung tragen.

 

 

BG-Gruß