Mannesmann-Gelände: Was kostet das Projekt die Gemeinde – und was kommt zurück?

Die Sanierung des ehemaligen Mannesmann-Geländes in Wickede dauert deutlich länger als ursprünglich geplant. Aus den zunächst vorgesehenen rund sechs Monaten sind inzwischen etwa 18 Monate geworden. Gleichzeitig ist der Kostenrahmen auf rund 7,1 Millionen Euro (möglicherweise werden es noch 8 Mio EURO) gestiegen.

Die Kosten der Altlastensanierung werden nach der vereinbarten Regelung zu 80 Prozent vom AAV und zu 20 Prozent von der Gemeinde Wickede getragen. Beim aktuellen Kostenrahmen entspricht das rund 5,68 Mio. Euro für den AAV und 1,42 Mio. Euro für die Gemeinde.

Doch was kommt für die Gemeinde später zurück?

Auf dem Gelände sollen rund 110 Wohnungen entstehen. Dadurch erhält Wickede zusätzliche Grundsteuer und – durch neue Einwohner – einen zusätzlichen Anteil an der Einkommensteuer. Allerdings erhöhen zusätzliche Steuereinnahmen gleichzeitig die Steuerkraft der Gemeinde und können (oder werden) damit Auswirkungen auf Schlüsselzuweisungen sowie Kreis- und Jugendamtsumlage haben.

Für eine vorsichtige Modellrechnung ergibt sich deshalb ein angenommener Nettoeffekt von rund 45.000 Euro pro Jahr.

Modellrechnung über 20 Jahre

Jahrkumulierter Nettoeffekt*
202745.000 €
2030183.000 €
2035431.000 €
2040679.000 €
2045926.000 €
2046971.000 €

*Modellrechnung, ohne weitere Projektkosten und bei einem angenommenen Nettoeffekt von zunächst rund 45.000 € jährlich (berücksichtigt sind hier Grundsteuer/Steuerkraft, Einkommenssteuer abzgl. Umlagen ~67.43%).

Damit würde die Gemeinde nach 20 Jahren rechnerisch rund 1,0 Mio. Euro an zusätzlichem Netto-Steuereffekt erzielen. Dem steht allein der derzeitige kommunale Anteil an der Altlastensanierung von rund 1,42 Mio. Euro gegenüber.

Von einer vollständigen Refinanzierung kann deshalb allein durch die zusätzlichen Steuereinnahmen nicht gesprochen werden.

Hinzu kommen weitere finanzielle Positionen des Projektes, unter anderem Erschließung und Lärmschutz. Im Haushalt sind hierfür unter anderem rund 600.000 Euro Erschließungsbeiträge sowie etwa 650.000 Euro im Zusammenhang mit der Lärmschutzwand vorgesehen. Diesen Einnahmen stehen allerdings entsprechende Kosten gegenüber und sie können daher nicht einfach als Gewinn der Gemeinde betrachtet werden.

Noch nicht berücksichtigt sind:

  • Straßen und Wege
  • Kanalisation
  • öffentliche Grünflächen
  • mögliche Grundstücksaufwendungen
  • Finanzierungskosten
  • mögliche Bürgschaften
  • mögliche Zuschüsse oder Kapitalzuführungen
  • Folgekosten für Infrastruktur
  • Verwaltungskosten
  • mögliche Auswirkungen auf Schlüsselzuweisungen
  • Risiken der Wohnungsgenossenschaft (siehe auch)