Satzung der Bürgergemeinschaft (BG) Wickede e. V.

§ 1 – Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

„Die Bürgergemeinschaft (BG) Wickede e. V. ist eine unabhängige Wählergemeinschaft.“

  1. Die BG Wickede e. V. ist eine unabhängige Wählergemeinschaft.
  2. Sitz und Tätigkeitsgebiet: Wickede (Ruhr).
  3. Eingetragen beim Amtsgericht Arnsberg unter VT 90469/2011.

§ 2 – Zweck und Ziele der BG

„Der Zweck […] ist ausschließlich darauf gerichtet, durch die Teilnahme an den Wahlen […] mitzuwirken.“

  1. Mitwirkung an der politischen Willensbildung auf Gemeinde- und Kreisebene.
  2. Förderung demokratischer Beteiligung ohne Parteibindung.
  3. Möglichkeit der Zusammenarbeit mit Parteien, sofern diese nicht bei Kommunal- oder Kreiswahlen in Wickede antreten.

§ 3 – Mitgliedschaft

„Mitglied kann jede/r unbescholtene Bürger/in werden, der/die dem Programm […] zustimmt.“

  1. Mitglied kann jede unbescholtene Person werden, die keiner konkurrierenden Partei angehört.
  2. Schriftlicher Aufnahmeantrag; Entscheidung durch den Vorstand.
  3. Mitgliedschaft ab 14 Jahren (mit Zustimmung der gesetzlichen Vertretung).
  4. Jahresbeitrag: 24 €, fällig im 1. Quartal.
  5. Ermäßigter Beitrag für Familienmitglieder, Schüler, Studierende und Mitglieder über 70.
  6. Möglichkeit der Beitragsaussetzung auf Antrag.
  7. Austritt jederzeit schriftlich möglich.

§ 4 – Rechte und Pflichten der Mitglieder

„Jedes Mitglied ist berechtigt und verpflichtet, gemäß dieser Satzung die Ziele […] mitzugestalten.“

  1. Teilnahme- und Stimmrecht (nicht übertragbar).
  2. Haftung der gesetzlichen Vertretung für Minderjährige.
  3. Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod, Ausschluss oder Auflösung.
  4. Ausschlussgründe: u. a. Satzungsverstöße, Beitragsrückstand, unehrenhaftes Verhalten, Verstöße gegen Grundgesetz oder freiheitliche demokratische Ordnung.
  5. Ausschluss durch Vorstandsbeschluss nach Anhörung.
  6. Kein Anspruch auf Vereinsvermögen beim Ausscheiden.

§ 5 – Organe des Vereins

„Organe […] sind: a) Die Mitgliederversammlung. b) Der Vorstand.“

  1. Organe: Mitgliederversammlung und Vorstand.
  2. Ordentliche Mitgliederversammlung mindestens einmal jährlich.
  3. Möglichkeit außerordentlicher Versammlungen.
  4. Präsenz, virtuelle oder hybride Versammlungen möglich.
  5. Einladung in Textform mit Tagesordnung.
  6. Ladungsfrist: mindestens 8 Tage.
  7. Protokollpflicht.
  8. Möglichkeit weiterer Organe.
  9. Technische Probleme berechtigen nicht zur Anfechtung, außer bei Vereinsverschulden.
  10. Virtuelle Versammlungen folgen den gleichen Regeln.
  11. Beschlüsse und Wahlen mit Stimmenmehrheit.
  12. Beschlussfähigkeit bei ordnungsgemäßer Einladung.
  13. Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern:
    1. Vorsitzende/r
    1. Vorsitzende/r
    1. Kassenwart/in
    1. Schriftführer/in
    1. Beisitzer/in
  1. Optional bis zu zwei weitere Beisitzer.
  2. Vorstand nach § 26 BGB: Vorsitzende/r, Stellvertretende/r, Kassenwart/in (jeweils zu zweit vertretungsberechtigt).
  3. Befreiung von § 181 BGB.

§ 6 – Wahlen

  1. Wahl per Handzeichen oder auf Antrag geheim.
  2. Entscheidung durch absolute Mehrheit.
  3. Zweiter Wahlgang bei fehlender Mehrheit: relative Mehrheit entscheidet.
  4. Amtszeit: 2–3 Jahre.

§ 7 – Abstimmungen

  1. Einfache Mehrheit, sofern Satzung nichts anderes bestimmt.
  2. Bekanntgabe des Ergebnisses innerhalb von drei Werktagen.

§ 8 – Ehrenmitglieder

Ernennung von Ehrenmitgliedern und Ehrenvorstandsmitgliedern mit 2/3‑Mehrheit.

§ 9 – Geschäftsjahr

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 10 – Ausgelassene Bestimmungen

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 11 – Auflösung der BG

„Im Falle der Auflösung […] geht ein evtl. vorhandenes Vereinsvermögen an einen Verein mit gemeinnützigem sozialem Zweck.“

Bei Uneinigkeit geht das Vermögen an den Förderverein der Ruhrtalklinik e. V..

§ 12 – Satzungsänderung

  1. Satzungsänderungen benötigen 2/3‑Mehrheit.
  2. Änderungen müssen in der Einladung angekündigt werden.

§ 13 – Datenschutz / Persönlichkeitsrecht

„Zur Erfüllung der Zwecke […] werden […] personenbezogene Daten […] verarbeitet.“

  1. Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DS‑GVO und BDSG.
  2. Veröffentlichung von Daten und Fotos möglich; Widerspruch jederzeit möglich.
  3. Berichte über Ehrungen und Geburtstage; Entfernung nach Widerspruch innerhalb 14 Tagen.
  4. Mitgliederlisten für Vorstandsmitglieder und Funktionsträger; Kopien für Mitglieder bei berechtigtem Interesse.
  5. Zustimmung zur Datenverarbeitung durch Mitgliedschaft.
  6. Rechte gemäß DS‑GVO (Auskunft, Löschung, Widerspruch etc.).
  7. Verbot unbefugter Datenverarbeitung.
  8. Möglichkeit einer Datenschutzordnung.

Wickede (Ruhr), 18.11.2022

Uwe Eder – Schriftführer
Andreas Pietsch – 1. Vorsitzender