Satzung der Bürgergemeinschaft (BG) Wickede e. V.
§ 1 – Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet
„Die Bürgergemeinschaft (BG) Wickede e. V. ist eine unabhängige Wählergemeinschaft.“
- Die BG Wickede e. V. ist eine unabhängige Wählergemeinschaft.
- Sitz und Tätigkeitsgebiet: Wickede (Ruhr).
- Eingetragen beim Amtsgericht Arnsberg unter VT 90469/2011.
§ 2 – Zweck und Ziele der BG
„Der Zweck […] ist ausschließlich darauf gerichtet, durch die Teilnahme an den Wahlen […] mitzuwirken.“
- Mitwirkung an der politischen Willensbildung auf Gemeinde- und Kreisebene.
- Förderung demokratischer Beteiligung ohne Parteibindung.
- Möglichkeit der Zusammenarbeit mit Parteien, sofern diese nicht bei Kommunal- oder Kreiswahlen in Wickede antreten.
§ 3 – Mitgliedschaft
„Mitglied kann jede/r unbescholtene Bürger/in werden, der/die dem Programm […] zustimmt.“
- Mitglied kann jede unbescholtene Person werden, die keiner konkurrierenden Partei angehört.
- Schriftlicher Aufnahmeantrag; Entscheidung durch den Vorstand.
- Mitgliedschaft ab 14 Jahren (mit Zustimmung der gesetzlichen Vertretung).
- Jahresbeitrag: 24 €, fällig im 1. Quartal.
- Ermäßigter Beitrag für Familienmitglieder, Schüler, Studierende und Mitglieder über 70.
- Möglichkeit der Beitragsaussetzung auf Antrag.
- Austritt jederzeit schriftlich möglich.
§ 4 – Rechte und Pflichten der Mitglieder
„Jedes Mitglied ist berechtigt und verpflichtet, gemäß dieser Satzung die Ziele […] mitzugestalten.“
- Teilnahme- und Stimmrecht (nicht übertragbar).
- Haftung der gesetzlichen Vertretung für Minderjährige.
- Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod, Ausschluss oder Auflösung.
- Ausschlussgründe: u. a. Satzungsverstöße, Beitragsrückstand, unehrenhaftes Verhalten, Verstöße gegen Grundgesetz oder freiheitliche demokratische Ordnung.
- Ausschluss durch Vorstandsbeschluss nach Anhörung.
- Kein Anspruch auf Vereinsvermögen beim Ausscheiden.
§ 5 – Organe des Vereins
„Organe […] sind: a) Die Mitgliederversammlung. b) Der Vorstand.“
- Organe: Mitgliederversammlung und Vorstand.
- Ordentliche Mitgliederversammlung mindestens einmal jährlich.
- Möglichkeit außerordentlicher Versammlungen.
- Präsenz, virtuelle oder hybride Versammlungen möglich.
- Einladung in Textform mit Tagesordnung.
- Ladungsfrist: mindestens 8 Tage.
- Protokollpflicht.
- Möglichkeit weiterer Organe.
- Technische Probleme berechtigen nicht zur Anfechtung, außer bei Vereinsverschulden.
- Virtuelle Versammlungen folgen den gleichen Regeln.
- Beschlüsse und Wahlen mit Stimmenmehrheit.
- Beschlussfähigkeit bei ordnungsgemäßer Einladung.
- Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern:
- Vorsitzende/r
- Vorsitzende/r
- Kassenwart/in
- Schriftführer/in
- Beisitzer/in
- Optional bis zu zwei weitere Beisitzer.
- Vorstand nach § 26 BGB: Vorsitzende/r, Stellvertretende/r, Kassenwart/in (jeweils zu zweit vertretungsberechtigt).
- Befreiung von § 181 BGB.
§ 6 – Wahlen
- Wahl per Handzeichen oder auf Antrag geheim.
- Entscheidung durch absolute Mehrheit.
- Zweiter Wahlgang bei fehlender Mehrheit: relative Mehrheit entscheidet.
- Amtszeit: 2–3 Jahre.
§ 7 – Abstimmungen
- Einfache Mehrheit, sofern Satzung nichts anderes bestimmt.
- Bekanntgabe des Ergebnisses innerhalb von drei Werktagen.
§ 8 – Ehrenmitglieder
Ernennung von Ehrenmitgliedern und Ehrenvorstandsmitgliedern mit 2/3‑Mehrheit.
§ 9 – Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 10 – Ausgelassene Bestimmungen
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 11 – Auflösung der BG
„Im Falle der Auflösung […] geht ein evtl. vorhandenes Vereinsvermögen an einen Verein mit gemeinnützigem sozialem Zweck.“
Bei Uneinigkeit geht das Vermögen an den Förderverein der Ruhrtalklinik e. V..
§ 12 – Satzungsänderung
- Satzungsänderungen benötigen 2/3‑Mehrheit.
- Änderungen müssen in der Einladung angekündigt werden.
§ 13 – Datenschutz / Persönlichkeitsrecht
„Zur Erfüllung der Zwecke […] werden […] personenbezogene Daten […] verarbeitet.“
- Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DS‑GVO und BDSG.
- Veröffentlichung von Daten und Fotos möglich; Widerspruch jederzeit möglich.
- Berichte über Ehrungen und Geburtstage; Entfernung nach Widerspruch innerhalb 14 Tagen.
- Mitgliederlisten für Vorstandsmitglieder und Funktionsträger; Kopien für Mitglieder bei berechtigtem Interesse.
- Zustimmung zur Datenverarbeitung durch Mitgliedschaft.
- Rechte gemäß DS‑GVO (Auskunft, Löschung, Widerspruch etc.).
- Verbot unbefugter Datenverarbeitung.
- Möglichkeit einer Datenschutzordnung.
Wickede (Ruhr), 18.11.2022
Uwe Eder – Schriftführer
Andreas Pietsch – 1. Vorsitzender