Anfrage

An den Fachbereich 4 – Planen, Bauen und Umwelt

Herrn Böhmer

(Bürgermeister auf CC)

Betreff: Bodenverdichtung, Baugrund, Tragfähigkeit und mögliche Setzungsprobleme auf dem ehemaligen Mannesmann-Gelände

Sehr geehrter Herr Böhmer,

aufmerksam geworden bin ich durch einen Artikel bei Wickede.Ruhr über die Sanierung des ehemaligen Mannesmann-Geländes.
https://www.wickedepunktruhr.de/heimat-online/Aktuelle_Meldungen/2024/2026-09-12-19-27-21_Wickede-Ruhr_Gemeinde_AAV_NRW_Ehemalige_Mannesmann-Industriebrache_Ortsmitte_Bodensanierung_Dauer_Kosten.php

Bei der näheren Betrachtung der Ausschreibung fällt auf, dass es sich bei den Maßnahmen offenbar nicht ausschließlich um eine klassische Bodensanierung handelt. Vorgesehen sind unter anderem auch Baureifmachung, Aufschüttungs- und Landgewinnungsarbeiten sowie Aushub- und Erdbewegungsarbeiten.

Quelle: Openprocurements
https://de.openprocurements.com/tender/2024-baufeldfreimachung-und-bodensanierung/?utm_source=chatgpt.com

Vor dem Hintergrund der geplanten Entwicklung des Areals zu einem Wohngebiet „Wohnen am Park“ stellt sich daher insbesondere die Frage nach der langfristigen Eignung und Tragfähigkeit des Baugrundes.

Ich bitte daher um Beantwortung folgender Fragen:

Ist nach Abschluss der Sanierungs- und Baureifmachungsarbeiten nachgewiesen, dass der gesamte für die spätere Bebauung vorgesehene Baugrund ausreichend tragfähig und gleichmäßig verdichtet ist und dass aus der Beschaffenheit bzw. der bisherigen Nutzung des Geländes keine problematischen oder ungleichmäßigen Setzungen zu erwarten sind?

Insbesondere stellt sich die Frage, ob die derzeit durchgeführten Maßnahmen bereits einen für die geplante Wohnbebauung geeigneten und ausreichend tragfähigen Baugrund gewährleisten oder ob die Verantwortung für die erforderliche Tragfähigkeit und gegebenenfalls weitere Bodenverbesserungsmaßnahmen letztlich bei den jeweiligen Bauherren liegt?

Vielen Dank im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

AndreasPIetsch

Bürgergemeinschaft Wickede e.V.

1. Vorsitzedner

Andreas Pietsch
Rissenkamp 2
58739 Wickede (Ruhr)


Antwort aus dem Rathaus

Sehr geehrter Herr Pietsch,

Ihre Fragen kann ich wie folgt beantworten:

Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten ist nicht nachgewiesen, dass der gesamte für die spätere Bebauung vorgesehene Baugrund ausreichend tragfähig und gleichmäßig verdichtet ist. Es ist ziemlich sicher, dass es Setzungen geben wird.

Die Verantwortung für die erforderliche Tragfähigkeit und gegebenenfalls weitere Bodenverbesserungsmaßnahmen liegt letztlich bei den jeweiligen Bauherren.

Diese Fragen haben wir im Vorfeld der Sanierung mit dem AAV diskutiert mit dem Ergebnis, dass der AAV grundsätzlich keine Garantien für eine bestimmte Tragfähigkeit des aufgefüllten Untergrundes bei seinen Sanierungsmaßnahmen abgibt. Uns wurde deutlich gemacht, dass die Sanierung nach den Regeln des AAV erfolgt oder nicht durch den AAV.

Wahrscheinlich ist es aber auch nicht möglich, Garantien abzugeben, wenn man bedenkt, dass an einigen Stellen bis zu 7 m tief ausgekoffert wird, an anderen daneben aber nur 1,5 m. Der AAV garantiert, dass die Auffüllungen mit mit bindige Böden erfolgen, die lagenweise eingebracht und verdichtet werden. Es wird kein Material eingebracht, bei dem die Gefahr besteht, dass es sich noch stark setzt. Die Gemeinde erhält einen Plan, aus dem hervorgeht, wie unterschiedlich stark die Auffüllungen sind. Dieser Plan kann dann auch von den Bodengutachtern, die für die Planung der konkreten Häuser und der Erschließungsanlagen hinzugezogen werden, genutzt werden.

An Übergangsstellen zwischen flachen und tiefen Auffüllungen kann das möglicherweise dann dazu führen, dass die Fundamente eines Hauses verstärkt werden müssen. Bei den Erschließungsanlagen kann es sein, dass

hier und da noch nachverdichtet oder Geotextil eingebaut werden muss. Die Verwaltung hat den AAV im Zusammenhang mit der Erstellung des Wertgutachtens auf den „Mangel“ des Grundstückes hingewiesen. Der Gutachter hat das in seinem Wertgutachten berücksichtigt und dafür einen Abschlag von 5 % vom ermittelten Bodenwert vorgenommen.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Im Auftrag

Ludger Böhmer

Gemeinde Wickede (Ruhr)
Fachbereich 4 – Bauen, Planen und Umwelt